Schnell kann es passieren, dass man in eine Notsituation gerät. Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. können zur finanziellen Belastung werden. Nicht selten entstehen daraus Mietschulden. Ihre Wohnung wird gekündigt und anschließend zwangsgeräumt. Um es nicht soweit kommen zu lassen, bieten wir Ihnen bereits im Vorfeld Hilfe an. Sprechen Sie uns vertrauensvoll an.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Schreiben Sie uns, wir melden uns umgehend zurück.
Gerne berechnen wir für Sie den möglichen Wohngeldanspruch. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür. Fachkompetente Mitarbeiter werden sich mit Ihnen in Verbindung und diverse Daten abfragen, die für eine Berechnung notwendig sind.
Möchten Sie Ihren Anspruch doch lieber eigenständig berechnen, so haben Sie hier die Möglichkeit.
Die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle berät, wenn Ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden gekündigt wurde, eine Räumungsklage oder Zwangsräumung ansteht und sucht mit Ihnen gemeinsam nach Lösungswegen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier. Kontaktdaten der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle Telefon +49211 8994477 (Mo. bis Fr. von 8.30 bis 11.30 Uhr) Fax +49211 8929430 Mail: wohnungsnotfaelle@duesseldorf.de.
Hausverwaltung Thunnissen GmbH und Co. KG
Burgunderstr. 47a
40549 Düsseldorf
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